Das deutsche Insolvenzrecht

Eine Privatinsolvenz muss Sie von Schulden befreien; Sie sollen einen Schlussstrich unter die Ansprüche Ihrer Gläubiger ziehen. In Deutschland steht Ihnen dafür leider ein langer und ungewisser Weg bevor.

Das Prinzip hinter dem deutschen Insolvenzrecht ist, dass die Forderungen Ihrer Gläubiger befriedigt werden. Dies führt zu gravierenden Nachteilen für Schuldner. Im Folgenden haben wir für Sie Aspekte ausgewählt, die wir dem deutschen Insolvenzrecht ankreiden:

Das deutsche Insolvenzrecht ist bürokratisch und teuer

In einem Insolvenzeröffnungsverfahren prüfen Sachverständige zunächst, ob die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten überhaupt ausreicht.
Nur, wenn dies feststeht, entscheidet ein Gericht darüber, ob das Privatinsolvenzverfahren gegen Sie eröffnet wird.
Das deutsche Insolvenzrecht verursacht Kosten. Insolvenzanwälte, von Gerichten bestellte Gutachter, Insolvenzverwalter, Treuhänder… müssen von Ihnen bezahlt werden!

Das deutsche Insolvenzrecht verlangsamt Ihre Privatinsolvenz

Ab Eröffnung des Verfahrens dauert es im deutschen Insolvenzrecht für Sie mindestens sechs Jahre,bis Ihnen die Restschuldbefreiung gewährt wird. Sicher ist dies aber nicht!
Bis zur Löschung Ihrer Daten aus dem Schuldnerregister dauert die Insolvenz sogar neun bis zehn Jahre! Und dies nur, wenn Sie ohne Probleme abläuft.

Die Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht ist unsicher und mit Einschränkungen versehen.

Ob Sie die Restschuldbefreiung erlangen, ist bis zum Ende unsicher. Im deutschen Insolvenzrecht bestehen dagegen Versagungsgründe. Erfahrungsgemäß findet sich immer ein Grund, Ihnen die Restschuldbefreiung nicht zu erteilen.

Was viele nicht wissen: Nach deutschem Insolvenzrecht bleiben Ansprüche bestehen (§ 301 InsO). Sogar Zinsen laufen formal weiter. Forderungen werden nur zu „unvollkommenen Verbindlichkeiten“, Ihnen wird lediglich die Vollstreckbarkeit genommen.
Die Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht ist nur Theorie.

Das deutsche Insolvenzrecht setzt Sie großen Belastungen aus, nimmt Ihnen die Handlungsfähigkeit und ermöglicht nicht mal einen wirklichen Neustart.

  • Während der Privatinsolvenz und der Eintragung im Schuldnerregister werden Sie kaum eine angemessene Wohnung finden. Telefonanbieter zu wechseln oder ein Wechsel der Anbieter von Gas und Strom ist genauso schwierig.
  • Die Pfändungsfreigrenze orientiert sich im deutschen Insolvenzrecht am Existenzminimum und wird schematisch festgelegt. Auf Ihre Bedürfnisse wird keine Rücksicht genommen.
  • Mit dem Antrag auf eine Insolvenz werden Ihnen Kredite, manchmal auch das Konto gekündigt.
  • Berufliche Selbstständigkeit ist für Sie fast unmöglich; sogar mit einem bestens durchdachten Geschäftsplan.
  • Auch nach der Erteilung der Restschuldbefreiung sind Sie nach deutschem Insolvenzrecht noch nicht in der Lage, einen Neustart zu unternehmen.

Dies waren nur einige Nachteile des deutschen Insolvenzrechts. Wollen Sie sich tatsächlich diesem System aussetzten? Insbesondere, wenn Sie eine Privatinsolvenz nach dem schlanken englischen Insolvenzrecht machen können?

Sie haben immer noch Bedenken über den Weg der englischen Privatinsolvenz?

Manchmal zögern Klienten, Ihre Insolvenz nach englischem Insolvenzrecht durchzuziehen. Eine Flucht… Der Weg des geringsten Widerstands… Unredlichkeit gegenüber Gläubigern…

Aber Untersuchungen bestätigen: Ihre Gläubiger haben keine wesentlichen Vorteile, wenn Sie die Erschwernisse einer deutschen Privatinsolvenz auf sich nehmen.
Sie selbst aber haben durch das deutsche Insolvenzrecht überhaupt keine Vorteile.

Unser Rat an Sie: Wählen Sie die englische Privatinsolvenz und kontaktieren Sie uns!

PS Wenn Ihre Firma von Insolvenz bedroht ist, empfehlen wir einen Blick auf unsere Schwesternfirma whitelaw-business-angels.org.