Pfändung in englischen Verbraucherinsolvenzverfahren

Pfändung findet auch in englischen Verbraucherinsolvenzverfahren statt. Wir beraten Sie, wie Sie Privatvermögen vor Pfändung schützen.

Bei einem englischen Verbraucherinsolvenzverfahren sollten Sie kaum Privatvermögen besitzen, denn es unterliegt auch dort der Pfändung. Aber: Es entscheidet nur, ob vor Abgabe des Antrags auf ein englisches Verbraucherinsolvenzverfahren, Vermögen „unter Wert“ verkauft wurde – mehr nicht. Nur ein kleiner Unterschied beim englischen Weg, der Ihnen aber Ihren Besitz erhalten kann.

Je früher Sie sich für eine englisches Verbraucherinsolvenzverfahren entscheiden, desto sicherer ist Ihr Privatvermögen geschützt.

Wir unterstützen Sie beim Erhalt von Vermögenswerten und beraten Sie darin, Pfändung während Verbraucherinsolvenzverfahren zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie durch eine Firmeninsolvenz von Pfändung bedroht sein: Werfen Sie doch einen Blick auf die Seiten unserer Schwesternfirma whitelaw-business-angels.org. Auch dort finden wir Wege, Ihr Vermögen so gut es geht zu erhalten.